Anerkannte Fortbildung für den alle 3 Jahre erforderlichen Nachweis zum Erhalt der Sachkunde im Pflanzenschutz gemäß §7 PflSchSachkV.
Beschreibung
Laut aktuellem Pflanzenschutzgesetz vom 14. Februar 2012 müssen alle Sachkundigen zum Erhalt ihres "Sachkundenachweis Pflanzenschutz" innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine offziell anerkannte Fortbildung absolvieren.
Diese Fortbildung bietet Ihnen umfassende und aktuelle Informationen zu den gesetzlich vorgeschriebenen Themen und richtet sich dabei insbesondere an diejenigen die im Gartenbau tätig sind.
Inhalte und Themen
Die Fortbildung ist von der zuständigen Landesbehörde anerkannt und Sie erhalten nach erfolgreicher Teilnahme eine Bescheinigung zum Nachweis der gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung gemäß §7 PflSchSachkV.
Dauer: ca. 4,5 Stunden| Nächste Fortbildungstermine | |||
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24.09.2024 08:30-13:00 |
Fortbildung Pflanzenschutzsachkunde Online (Zoom Meeting) |
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04.11.2024 08:30-13:00 |
Fortbildung Pflanzenschutzsachkunde Online (Zoom Meeting) Jetzt anmelden |
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06.11.2024 08:30-13:00 |
Fortbildung Pflanzenschutzsachkunde 91126 Rednitzhembach Jetzt anmelden |
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02.12.2024 08:30-13:00 |
Fortbildung Pflanzenschutzsachkunde Online (Zoom Meeting) Jetzt anmelden |
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